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Allgemeine Informationen zur Lasertherapie der Haut

  1. Qualifikation des behandelnden Arztes / entsprechende Nachweise
    Grundsätzlich ist es zunächst wichtig, dass Lasereingriffe an der Haut nur von Ärzten oder unter direkter ärztlicher Überwachung durchgeführt werden. Abzulehnen ist die Behandlung der Haut mit Energielasern durch Kosmetikerinnen oder Angehörige anderer Körper pflegenden Berufe. Dies fordert auch die Strahlenschutzkommission der Bundesregierung in ihren Empfehlungen: Gefahren bei Laseranwendung an der menschlichen Haut (Web-Seite: www.ssk.de). Weiterhin ist leider nicht jeder Arzt, der sich als Laserspezialist ausgibt, auch wirklich ausgebildet in dieser Technik. Aus diesem Grunde gibt es die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft DDL, ein Zusammenschluss von inzwischen über 108 Hautärzten, die sich speziell mit der Lasertherapie der Haut beschäftigen (www.ddl.de). Eine weitere Qualifikation beinhaltet das Diploma of Aesthetic Lasermedicine D.A.L.M. (www.laserstudium.de), das ein zweijähriges Aufbaustudium voraussetzt. 
    Auf jeden Fall ist zu empfehlen, dass man sich in die Obhut eines Hautarztes begibt (auch Zahnärzte, HNO- oder Augenärzte bieten inzwischen Lasertherapien an der Haut an!). Der jeweilige Spezialist sollte auch bereit sein, die Patienten weiter zu überweisen, falls er das notwendige Lasergerät für die spezielle Fragestellung nicht selbst in der Praxis hat. Vom Gesetzgeber her gibt es bisher leider keine Qualifikationsrichtlinien für Lasertherapeuten, die die menschliche Haut behandeln. Gefordert wird nur vom Unfallversicherungsträger zum Schutz der Mitarbeiter ein sogenannter Laserschutzkursus zum Umgang mit Lasern allgemein.
  2. Beratungsumfang
    Wichtig ist immer ein ausführliches Aufklärungsgespräch über die Methode, die Alternativen und auch die Risiken der Behandlungen. Zunächst muss geklärt werden, ob die zu behandelnde Hautveränderung überhaupt einer Lasertherapie zugänglich ist. Je eingreifender die Therapie ist, desto ausführlicher muss selbstverständlich auch die Aufklärung sein. Sinnvoll sind auch Fotos vom Behandlungsverlauf, die zu einem besseren Verständnis bei den Patienten führen. Einige Laser hinterlassen nämlich - völlig normale - Verkrustungen oder extreme Blutergüsse, die erst nach 1 – 2 Wochen verblassen.
  3. Abschätzung der Behandlungskosten / seriöse Preise
    Es gibt derzeit 2 Möglichkeiten, Laserleistungen abzurechnen.
    1. Abrechnung nach der Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte für Selbstzahler bzw. Privatpatienten: Hierbei gibt es spezielle Abrechnungsziffern, die sich nach der zu behandelnden Fläche der Hautveränderungen richten. Einige medizinische Indikationen, wie z. B. die Behandlung von Feuermalen, werden auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die meisten kosmetisch/ästhetischen Indikationen jedoch müssen von den Patienten selber getragen werden.
    2. Falls die Lasertherapie in einem Institut erbracht wird, können die Rechnungen auch als Institutsleistung pauschal mit MwSt. gestellt werden. Insgesamt ist es schwierig, pauschale Behandlungspreise zu formulieren, weil sowohl das Angebot wie auch die apparative Ausstattung der einzelnen Ärzte deutlich differieren.
  4. Umfang der Nachbehandlung
    Die Nachbehandlung ist bei manchen Lasereingriffen (Beispiel Skin Resurfacing) oft wichtiger als der eigentliche Lasereingriff und kann u. U. bei eingreifenden Therapien mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Hierbei ist auch eine Zusammenarbeit mit Kosmetikerinnen oft sehr nützlich und auch sinnvoll.
    Auch falls es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommt, sollten die Patienten immer den behandelnden Arzt kurzfristig aufsuchen, damit er eine adäquate Therapie einleiten kann.
  5. OP’s im Ausland
    Hierbei muss man unterscheiden, in welchen Ländern diese Operationen durch geführt werden sollen. Es ist so, dass beispielsweise in den USA ein sehr hoher Ausbildungsstand und auch ein sehr gutes apparatives Niveau im Bereich der Lasermedizin der Haut besteht. Hier kümmert sich insbesondere die American Society for Lasermedicin and Surgery ASLMS (Homepage: www.aslms.org) um die Weiterbildung und Fortbildung der Lasertherapeuten. Ähnliches gilt sicher auch für Länder der Europäischen Union. Vorsicht ist sicherlich geboten,  „Billig Lasereingriffe“ in Ländern durch führen zu lassen, in denen eine adäquate Ausbildung, ein moderner Gerätestandard und eine intensive Vor- und Nachbehandlung nicht gewährleistet sind. Auch im Fall von Regressen, die bei Kunstfehlern oder Nebenwirkungen auftreten können, ist hierbei der Patient nicht geschützt.
    Die Lasertherapie der Haut hat gerade in den letzten Jahren durch die Entwicklung modernster Systeme für die unterschiedlichsten ästhetisch / kosmetischen Hautveränderungen einen sehr großen Aufschwung genommen. Es ist heute möglich, mit geringstem Risiko Indikationen wie Gefäßveränderungen, Pigmentveränderungen, Permanententhaarung und Hautglättung bzw. Skin Rejuvenation und Skin Resurfacing durch zu führen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Web-Seite www.ddl.de.