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Epilationsbehandlung mit dem Laser bei Transsexualität

Zur Geschlechtsumwandlung vom Mann zur Frau bei Transsexualität gehört neben allen anderen Maßnahmen üblicherweise auch die Barthaarentfernung. Vor Beginn sämtlicher Therapien zur Geschlechtsumwandlung steht normalerweise eine sexualpsychologische Beratung und nachfolgende Betreuung, die auch garantieren soll, dass die gesamte Umwandlungsbehandlung von den Krankenkassen bezahlt wird. In diesem Rahmen wird dann zum gegebenen Zeitpunkt auch der Antrag gestellt, dass die Kosten der Barthaarentfernung ebenfalls von den Krankenkassen übernommen werden. Grundsätzlich ist es so, dass es zur dauerhaften Haarentfernung zwei Methoden gibt:

  1. Elektroepilation mit der elektrischen Nadel
    Diese Prozedur ist allerdings sehr Zeit aufwendig und schmerzhaft und wird nur noch von wenigen Ärzten oder in ärztlichen Praxen durch geführt. Es gibt aber sogenannte Elektrologistinnen, die diese Behandlungen durch führen. Auch hierbei ist vorher zu prüfen, ob die Krankenkasse die Kosten hierfür übernimmt. 

  2. Laserepilation
    Nach heutigem Kenntnisstand kann man mit dem Einsatz unterschiedlicher Laser oder Blitzlampen eine dauerhafte Reduktion der Zahl der Haare, der Dicke und der Pigmentierung erreichen. Diese Behandlung muss allerdings mehrfach wiederholt werden. Sie ist im Wesentlichen nebenwirkungsfrei. Im Vergleich zu einer Elektroepilation sind die Gesamtkosten sogar geringer. Auch bei dieser Maßnahme sollte zunächst ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, der dann der Krankenkasse bzgl. einer Erstattungsmöglichkeit vorgelegt wird. Auch hierbei ist das Gutachten einer sexualpsychologischen Beratungsstelle sinnvoll.