Informationen zur Wirksamkeit der Photo-Epilation
Es gibt mittlerweile viele Studien, die die Wirksamkeit einer Photo-Epilationsbehandlung belegen. Dabei ist festzustellen, dass bei vergleichenden Untersuchungen keines der mittlerweile am Markt befindlichen Photo-Epilationssysteme deutliche Vorteile hinsichtlich der Enthaarungswirkung zeigt.
Es gibt viele Publikationen, die das bestätigen. Exemplarisch seien hier folgende Veröffentlichungen genannt:
1. Temporary hair loss using the long-pulsed alexandrite laser at 20 milliseconds. Raulin C., Greve B.; European Journal of Dermatology 2000 March; 10 (2): 103-6.
In dieser Arbeit wird bei den 30 behandelten Frauen nach einer 8-maligen Behandlung eine Haarreduktion von 75 % erzielt werden.
Die am meisten beobachtete Nebenwirkung waren Krusten in 17 % der Fälle, die jedoch ohne weitere Folgen abheilten. Weiterhin trat in 13 % eine transiente Follikulitis ein. Leider war in dieser Studie die Nachbeobachtungszeit nur 3,25 Monate, so dass eine Aussage zur Langzeitwirkung nicht getroffen werden kann.
2. Efficacy of long- and short pulse alexandrits lasers compared with an intense pulsed light source for epilation: a study on 532 sites in 389 patients. Marayiannis K. B., Vlachos S. P., Savva M. P., Kontoes P. P.; Journal of Cosmetic Laser Therapy 2003 December; 5 (3-4): 140-5.
In dieser Studie wurden insgesamt 389 Patienten (370 Frauen und 19 Männer) eingeschlossen, die an unerwünschtem Haarwachstum litten. Es wurden insgesamt 532 Lokalisationen behandelt. Behandelt wurde entweder mit dem lang-gepulsten, dem kurz-gepulsten Alexandritlaser oder einer Blitzlampe.
Vor jeder Behandlung erfolgte eine Befragung der Patienten sowie eine subjektive Untersuchung. Es konnten keine signifikanten Unterschiede zwischen den beiden untersuchten Methoden festgestellt werden. Der Zeitraum bis zum Nachwachsen der Haare zeigte sich bei den Lasern als länger.
Insgesamt konnte bei allen untersuchten Photo-Epilationssystemen einen objektiv zufriedenstellende Enthaarungswirkung festgestellt werden.
3. Reduction of regrowing hair shaft size and pigmentation after ruby laser trestment. Lin T. Y., Dierickx C. C., Campos V. B., Farinelli W. A., Rosenthal J.: Archieves of Dermatologic Research 2000 February March; 292 (2-3): 60-9.
In dieser Arbeit wird neben dem Haarverlust zusätzlich die Reduktion des Pigmentierungsgrades der Haare gemessen. Bei allen untersuchten Photo-Epilationssystemen konnte nicht nur eine Abnahme der Haaranzahl, sondern auch des Pigmentierungsgrades festgestellt werden, was aus kosmetischer Sicht einen großen Vorteil für die Patienten darstellt, da die Haare weniger auffällig sind.
4. Laser hair removal with alexandrite versus diode laser using four treatment sessions: 1-year results. Eremia S., Li C., Newman N.: Dermatolgic Surgery 2001; 27 (11): 925-9; discussion 929-30.
In dieser Arbeit werden die beiden am meisten zur Photo-Epilation benutzten Laser miteinander verglichen. Es wurden 15 Probanden mit Hauttyp I-V im Bereich der Axillae zum einen mit einem Alexandritlaser und zum anderen mit einem Diodenlaser behandelt. Es wurden 4 Behandlungen in 4 bis 6-wöchigen Abständen durchgeführt. Untersuchungen wurden 3, 6, 9 und 12 Monate nach der letzten Behandlung durchgeführt. 12 Monate nach der letzten Behandlung konnten 84 % Haarreduktion (Diodenlaser) bzw. 84 % (Alexandritlaser) festgestellt werden.
Als Zusammenfassung stellen die Autoren einen gleichermaßen gute Wirksamkeit beider Photo-Epilationssysteme mit einem günstigen Langzeiteffekt in den Raum.
Diese Studie wiederlegt damit eindeutig die Aussage von Prof. Hohenleutner, dass eine Haarreduktion von 30 % bis 80 % über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten zu erzielen seien. Bei dem von der Krankenkasse zitierten Beitrag handelt es sich um eine Pressenotiz in der Zeitschrift Kosmetische Dermatologie, die keinerlei wissenschaftlichen Hintergrund hat und damit als Argumentation für die Krankenkasse eigentlich hinfällig sein müsste, wenn man die o. g. Studie dagegenhält.
5. Laser hair removal: long-term results with a 755 nm alexandrite laser. Eremia s.; Li C. Y., Umar S. H., Newman N.: Dermatolgic Surgery 2001 November; 27 (11): 920-4.
89 ungebräunte Probanden mit Hauttyp I – V wurden insgesamt 492 mal innerhalb von 15 Monaten behandelt. Jeder Patient erhielt mindestens 3 Wiederholungsbehandlungen, wobei der Mittelwert bei 5,6 Wiederholungsbehandlungen lag. Dabei ergab sich eine mittlere Haarreduktion von 74 %, wobei eine höhere Haarreduktion bei helleren Probanden und damit der Möglichkeit der Anwendung einer höheren Energiedichte festgestellt werden konnte.
6. Comparison of alexandrite laser and electrolysis for hair removal. Gorgu M., Aslan G., Akoz T., Erdogan B.. Dermatolgic Surgery 2000 January; 26 (1): 37-41.
In dieser Studie wird die Elektrolyse mit der Photo-Epilation mittels Alexandritlaser verglichen. 12 Patienten wurden im Halbseitenversuch mittels Nadelepilation und Laserepilation behandelt. Bei der Elektolysebehandlung fanden 4 Wiederholungsbehandlungen im Abstand von 3 Wochen statt, bei der Laserepilation 3 Behandlungen im Abstand von 4 Wochen. Die Haare wurden vor der ersten und vor jeder weiteren sowie sechs Monate nach der letzten Behandlung gezählt. Die Schmerzhaftigkeit, der Zeitfaktor und die Kosten der Behandlung wurden miteinander verglichen. Die mittlere Haarreduktion war 74 % bei der Laserbehandlung gegen 35 % bei der Elektolyse sechs Monate nach der letzten Behandlung. Als Schlußfolgerung fassen die Autoren zusammen, dass die Laserepilation die schnellere und damit billigere und für den Patienten bessere, da schmerzärmere Methode ist. Weiterhin stellen die Autoren fest, dass bei der Photo-Epilation weniger Behandlungen nötig sind, das Ergebnis aber besser ausfällt.
Zudem lässt sich zur Erstattung der Elektrolysebehandlung hinzufügen, dass die Leistungen nur von der Kasse getragen werden, wenn die Leistung von einem Arzt durchgeführt wird. Zumindest im Bereich der Hamburger KV gibt es keinen einzigen Kollegen, der derartige Behandlungsoptionen vorhält. Sicher ist das in Ihrem Gebiet ähnlich. So genehmigt die Krankenkasse die Erstattung von Kosten, die gar nicht erstattet werden können, da ein Angebot in erstattungsfähiger Form nicht vorhanden ist.