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Mit Sachkundekurs für Laserschutzbeauftragte nach BGV
Symposium vom 31.01.2004, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Die therapeutische Anwendung von Laserstrahlung kann für den Patienten wie auch für den Behandelnden und sein Team Risiken mit sich bringen.
Daher verlangt die Unfallverhütungsvorschrift BGV B2, »Laserstrahlung «, die Bestellung eines sachkundigen Laserschutzbeauftragten, wenn der Betreiber nicht selbst über die Sachkunde verfügt. Zusammen mit dem Lasertag bietet das Kopf- und Hautzentrum im UKE einen Kurs zum Erwerb der Sachkunde an, der sich gleichermaßen an Ärztinnen und Ärzte, wie auch an Arztassistentinnen richtet. Es wird ein Überblick über die physikalischen Grundlagen und über die iologischen Wirkungen von Laserstrahlung gegeben sowie über die damit verbundenen Risiken und Schutzmaßnahmen, wie sie allgemein in der Unfallverhütungsvorschrift dargestellt sind. Die Vorträge des Lasertags sind ein wichtiger Bestandteil des Laserschutzkurses.