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Pigmentstörungen

  1. Störende Pigmentveränderungen (Beispiel: Altersflecken) und auch Cafe au lait Fleckenkönnen ähnlich wie Tätowierungen mit gütegeschalteten Festkörperlasern heutzutage narbenlos behandelt werden. In Frage kommen beispielsweise der Rubin-, Alexandrite- oder Neodym:YAG-Laser in ihrer gütegeschalteten, d. h. kurz gepulsten Form. Meist ist nur eine Behandlung notwendig. Alternativ gibt es auch die IPL-Technologie, d.h. hochenergetische Blitzlampen.
    Eine andere Behandlungsmöglichkeit ist der Einsatz von Lasern, die Gewebe abtragen (z.B. Erbium:YAG Laser).
  2. Das Chloasma oder auch Melasma, d. h. Pigmentstörungen, die nach heutiger Sicht durch Sonnenlicht verstärkt und durch hormonelle Umstellungen (Schwangerschaft, Anti-Baby-Pille) oder Lokalreaktionen von Kosmetika ausgelöst werden, werden von den meisten Lasertherapeuten nicht mehr mit dem Laser behandelt, weil die Pigmentveränderungen meistens wieder kehren. Zur Behandlung dieser Pigmentstörungen empfiehlt sich eine hautfachärztliche Betreuung. Besonders wichtig ist konsequenter, unter Umständen jahrelanger Lichtschutz.
  3. Angeborene oder erworbene Pigmentmale (Atyische Naevi) dürfen nicht mit dem Laser entfernt  werden, weil sie dann nicht mehr feingeweblich untersucht werden können. Hierbei empfiehlt sich im Verdachtsfall eine operative Entfernung mit nachfolgender feingeweblicher Untersuchung.
  4. Sommersprossen kann man zwar mit dem Laser entfernen, sie kehren jedoch meist nach Besonnung wieder zurück..

Für konkrete Fragen im Einzelfall sollten Sie sich an einen Spezialisten Ihrer Wahl wenden.